Der VDNA hat über die letzten Jahre neue Standards zur Setbetreuung geschaffen und Stück für Stück durchsetzen können. Bei der VDNA Mitglieder Versammlung am 17.02.23 wurde erneut auf folgenden Punkt eingegangen:
Setbetreuung von Kindern ab 16 Jahren
Auch hier muss Begleitgeld gezahlt werden, denn auch hier greift das Jugend -, und Arbeitsschutzgesetz .
Eltern haben bei Jungschauspieler/innen ab 16 Jahren die gleiche Aufsichtspflicht, wie bei einem jüngeren Kind. Wenn Jungschauspieler/innen nicht am eigenen Wohnort drehen, wird der elterlichen Aufsichtspflicht nach Drehschluss nicht nachgekommen, wenn der/die Jugendliche alleine anreist.
Grundsätzlich gilt also: Jungschauspieler/innen unter 18, die in einer anderer Stadt inklusive Übernachtung drehen, müssen begleitet werden und das Begleitgeld muss in dem Fall gezahlt werden. Es sei denn, die Produktion kommt der Aufsichtspflicht auch nach Drehschluss nach.