Die Mitglieder des Verbandes bestehen bei Vermittlungen an professionelle Produktionen auf folgenden Konditionen:
Die Gage ist abhängig vom Sender, als Mindestgage für Kinder haben wir im Allgemeinen 400 € festgelegt. Bei jungen Erwachsenen gilt die sogenannte Einstiegsgage lt. Tarifvertrag zwischen BFFS und Produzentenallianz als nicht verhandelbare Mindestgage, was im konkreten Fall eine höhere Gage nicht ausschließt.
Bei Kindern, die von Ihren Eltern (Begleitperson) zu den Dreharbeiten begleitet werden müssen, muss für die Begleitperson eine Begleitpauschale vereinbart werden.
Diese beträgt am Wohnort(im Umkreis des Wohnortes) 100 € pro Tag, außerhalb des Wohnortes aber innerhalb Deutschlands 120 € pro Tag, und im Ausland 140 € pro Tag. Diese Begleitpauschale gilt auch für Proben jeglicher Art (Leseprobe, Kostümprobe, Maskenprobe, ect.).
Die Begleitpauschale bezieht sich dabei auf die tatsächlich produktionsbedingt zu leistenden Betreuungstage und nicht nur auf die Drehtage. Diese Begleitpauschale ist nicht verhandelbar.
Für Reisetage innerhalb Europas wird eine Begleitpauschale von 50 % fällig, bei Reisen ins außereuropäische Ausland von 100 %.
Die Begleitpauschale gilt für folgende produktionsbedingte Betreuungstage:
Drehtage, drehfreie Tage außerhalb des Wohnortes (Stand by-Tage), Kostümprobe, Leseprobe, Maskenprobe, Schauspielproben, Gesangsaufnahmen, Nachsynchron /ADR, Foto-/ Plakatshooting, Anspielcasting nach Besetzung, Kinotour
Wenn Drehtage von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen außerhalb von Schulferien liegen, ist in den Mitwirkungsverträgen eine Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht dann zu vereinbaren, wenn die Anzahl der Ausfalltage in der Schule sechs Tage überschreitet. Dadurch soll die Zustimmung von Schulen und Eltern zu Dreharbeiten ebenso gesichert werden, wie die Stabilität der schulischen Leistungen. Die Kosten werden dabei pro tatsächlichen Ausfalltag berechnet (also auch für eventuelle Brückentage, wenn außerhalb des Wohnortes gedreht wird) und sind pro Ausfalltag mit 50 € zu veranschlagen. Die Eltern werden im Vertrag verpflichtet, der jeweiligen Filmgeschäftsführung spätestens 8 Wochen nach Abschluss der Dreharbeiten, einen schriftlichen Nachweis über die tatsächlichen Kosten des Nachhilfeunterrichts zuzuschicken, damit diese dann zur Zahlung angewiesen werden können.
Erhält eine Produktion durch die zuständigen Behörden hinsichtlich der täglich zulässigen Aufenthaltszeit eines Kindes am Set die Genehmigung, die im Normalfall zulässigen 5 Stunden zu überschreiten, sollte sich dies an den Tagen, an denen die im Normalfall zulässige Aufenthaltszeit überschritten wird, auch in der Gagengestaltung niederschlagen.